Pensionszusage


Eine Pensionszusage ist ein Zusicherung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer oder die Gesellschafter, ihnen im Ruhestand oder bei Invalidität eine bestimmte Rente oder andere Altersvorsorgeleistungen zu gewähren. Dies ist Teil der betrieblichen Altersvorsorge, die dazu dient, die Lücke zu füllen, die durch die staatliche Rente entstehen könnte.

Solch eine Zusage wird meist durch einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt, der Details über die Höhe der zugesagten Leistungen und die Bedingungen ihrer Auszahlung enthält. Es handelt sich um eine langfristige Verpflichtung des Arbeitgebers, die, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung, durch Versicherungspolicen oder andere Anlageformen abgesichert werden kann.

Für Arbeitnehmer stellt die Pensionszusage eine attraktive Form der Altersvorsorge dar, da sie zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter bietet. Für Arbeitgeber dient sie als Mittel zur Mitarbeiterbindung, indem sie den Arbeitnehmern langfristige finanzielle Sicherheit bietet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Pensionszusage eine langfristige Verpflichtung des Arbeitgebers ist und entsprechende Vorsorge getroffen werden muss, um die versprochenen Leistungen zu gewährleisten.