Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nach §14 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine besondere Art des Gewinnfreibetrags in Österreich. Er bietet Unternehmen einen Steuervorteil, wenn sie in bestimmte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren. Dies betrifft natürliche Personen mit Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit sowie Personengesellschaften wie Offene Gesellschaften (OG) oder Kommanditgesellschaften (KG).
In Österreich können Unternehmen bis zu 15% ihres Gewinns als investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Die Investitionen müssen in Wertpapiere erfolgen, die gemäß §14 EStG in Verbindung mit §25 des Pensionskassengesetzes geeignet sind.
Nach einer vorgeschriebenen Mindestbehaltedauer von vier Jahren darf über das investierte Kapital frei verfügt werden, ohne dass eine Nachversteuerung erforderlich ist.